Grundsteuern in der Türkei

Grundsteuern in der Türkei
Grundsteuern in der Türkei
  • 29-11-2021 03:51

VERMÖGENSTEUERN IN DER TÜRKEI

 

Immobilieninvestitionen in der Türkei, die viele Vorteile mit sich bringen, wie Anreize für ausländische Investoren, Staatsbürgerschaft der Republik Türkei und Mehrwertsteuerbefreiung, haben in letzter Zeit die Aufmerksamkeit vieler ausländischer Investoren auf sich gezogen. Einzelpersonen und Institutionen, die Immobilien innerhalb der Grenzen der Republik Türkei kaufen, beginnen in kurzer Zeit, Gewinne zu erzielen, indem sie die Entwicklungsmöglichkeiten der Türkei nutzen.

 

Es gibt auch einige Steuern, die Personen zahlen müssen, die Immobilien in der Türkei kaufen. Eigentumsurkundensteuer, Immobilienmietertragssteuer, Immobilienwertsteigerungssteuer, jährliche Immobiliensteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungsgrundsteuer und Mehrwertsteuer gehören zu den Steuern, die von Personen gezahlt werden, die Immobilien besitzen. Immobilienbesitzer müssen diese Steuern unter bestimmten Bedingungen und in bestimmten Abständen zahlen.

 

WAS IST DIE URSPRUNGSSTEUER?

 

Wenn Immobilien in der Türkei den Besitzer wechseln, wird die Steuer, die nur einmal gezahlt werden muss, als Grunderwerbsteuer bezeichnet. Die Grundbuchübertragungssteuer wird zum Zeitpunkt der Übertragung der Eigentumsurkunde beim Grundbuch- und Katasteramt entrichtet. Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie zahlen (insgesamt 4 Prozent). Obwohl Personen, die Immobilien in der Türkei kaufen, dazu neigen, diese Zahlung im Allgemeinen zu leisten, wird empfohlen, dass Käufer und Verkäufer vor der Übertragung eine Vereinbarung zu diesem Thema treffen.

 

WAS IST DIE EINKOMMENSSTEUER AUS DER VERMIETUNG VON IMMOBILIEN?

 

Vermietet ein Immobilieneigentümer seine Immobilie, muss er die erzielten Mieteinnahmen versteuern. Die Einkommenssteuer aus der Vermietung von Immobilien variiert je nach Mietpreis der vermieteten Immobilie.

 

Wenn die jährlichen Mieteinnahmen aus der Immobilie weniger als 18.000 TL betragen, werden 15 Prozent des Gesamtpreises als Steuer gezahlt. Wenn das Einkommen aus der Immobilie zwischen 18.000 TL und 40.000 TL liegt, muss der Eigentümer der Immobilie 20 Prozent Steuern zahlen. Wenn die Einkünfte aus der Immobilie zwischen 40.000 TL und 98.000 TL liegen, müssen 27 Prozent Steuern gezahlt werden. Wenn das Einkommen des Immobilienbesitzers zwischen 98.000 TL und 500.000 TL liegt, muss er 40 Prozent Steuern zahlen.

 

Die Berechnung kann beispielsweise wie folgt durchgeführt werden. Wenn eine Person 18.000 TL Jahreseinkommen aus ihrer Immobilie verdient, 2.000 700 TL, wenn 22.000 TL Einkommen 4.000 400 TL beträgt, wenn 58.000 TL Einkommen 15.000 660 TL beträgt, wenn 82.000 TL erzielt werden, 28.000 700 TL TL Die Immobilie zahlt Mieteinnahmensteuer. Mit anderen Worten, Personen, die jährlich 180.000 TL mit ihren Immobilien verdienen, sollten 51.000 460 TL Steuern zahlen.

 

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die gewerblich genutzt werden kann, muss eine Quellensteuer auf die von Ihnen gemietete Immobilie gezahlt werden. Wenn Sie einen Vertrag unterzeichnen, in dem der Mietvertrag vollständig erklärt wird, muss der Mieter die Einbehaltung im Namen des Eigentümers zahlen. Das bedeutet, dass 45 Tausend TL der 51 Tausend 460 TL Steuer, die der Immobilienbesitzer zahlen muss, vom Mieter bezahlt werden. In diesem Fall müssen Immobilienbesitzer nur 6.000 460 TL Steuern zahlen.

 

IMMOBILIENWERT ERHÖHTE GEWINNSTEUER

 

Immobilienkäufer müssen Steuern zahlen, wenn sie sich entscheiden, die gekaufte Immobilie innerhalb von 5 Jahren zu verkaufen. Diese Steuer wird auf den Gewinn gezahlt, den die Person zwischen dem Kauf- und dem Verkaufsbetrag erzielt. Nach der jährlichen Inflationssteigerung werden 15 Prozent auf den verdienten Betrag berechnet und diese Gebühr als Steuer abgeführt. Der Gewinn muss bis zum nächsten März nach dem Verkauf der Immobilie erklärt werden. Nach dieser Erklärung wird die Berechnung durchgeführt und der Steuerbetrag, den die Personen zahlen müssen, bestimmt.

 

Zur Grundstückgewinnsteuer lässt sich folgendes Beispiel anführen:

 

Wenn eine Person eine Immobilie für 100.000 TL kauft und sie nach 2 Jahren für 200.000 TL verkauft, wird die Inflationsrate zwischen den beiden Jahren berechnet. Wenn wir zum Beispiel 58 Prozent zur berechneten Inflationsrate sagen, sind 58.000 TL steuerfrei. Die restlichen 42.000 TL gelten als Gewinn. Grunderwerbssteuer, Hypothekenzinsen und 4-jährige Grundsteuer kosten 22.000 TL. Von 42.000 TL wird ein Teil von 22.000 TL abgezogen. Der verbleibende Nettogewinn beträgt 20.000 TL und 15 Prozent dieses Betrags entsprechen 3.000 TL. Da die Person die Immobilie, die sie vor 2 Jahren für 100.000 TL gekauft hat, für 200.000 TL verkauft hat, zahlt sie insgesamt 3.000 TL als Immobilienwertgewinnsteuer.

 

JÄHRLICHE GRUNDSTEUER

 

Zu den Steuern, die Immobilienbesitzer in der Regel zahlen müssen, gehört die jährliche Grundsteuer. Die jährliche Grundsteuer variiert je nachdem, ob sich das Gebäude innerhalb der Metropolgrenzen befindet und welcher Art es ist. Die jährlich zweimal zu entrichtende Grundsteuer ist bei Gebäuden in Ballungsräumen doppelt so hoch wie außerhalb der Ballungsräume.

 

Wenn sich ein Wohnsitz innerhalb der Metropolgrenzen befindet, werden 0,2 Prozent Grundsteuer gezahlt, und wenn er außerhalb der Metropolgrenzen liegt, werden 0,1 Prozent Grundsteuer gezahlt. Befindet sich die Handelsstruktur innerhalb der Metropolgrenzen, werden 0,4 Prozent Steuern gezahlt, und wenn sie außerhalb der Metropolgrenzen liegt, werden 0,2 Prozent Steuern gezahlt. Wenn das Land innerhalb der Metropolgrenzen liegt, werden 0,2 Prozent Steuern gezahlt, und wenn es außerhalb der Metropolgrenzen liegt, sind 0,1 Prozent Steuern zu zahlen. Wenn das Land innerhalb der Metropolgrenzen liegt, werden 0,6 Prozent Steuern gezahlt, und wenn es außerhalb der Metropolgrenzen liegt, werden 0,3 Prozent Steuern gezahlt.

 

Erbschaftssteuer

 

Wenn Menschen Eigentum erben, müssen sie dafür Steuern zahlen. Wenn der Wert der Erbschaft bis zu 160.000 TL beträgt, 1 Prozent Steuer, wenn er zwischen 160.000 TL und 510.000 TL liegt, 3 Prozent Steuer, wenn zwischen 510.000 TL und 1 Million 280.000 TL, 5 Prozent Steuer, wenn 1 Million 280.000 TL und 2 Millionen 780.000 TL, 7 Prozent Steuern, wenn es über 2 Millionen 780.000 TL liegt, 10 Prozent Steuern.

 

GESCHENK IMMOBILIENSTEUER

 

Bei der Schenkung von Immobilien ist Schenkungssteuer zu entrichten. Stammt das geschenkte Vermögen von einem Ehegatten, einem Elternteil und einem Kind, kann die Steuer um 50 Prozent reduziert werden.

 

Wenn der Wert des geschenkten Gebäudes 160.000 TL beträgt, 10 % Steuer, wenn er zwischen 160.000 TL und 510.000 TL liegt, 15 Prozent Steuer, wenn er zwischen 510.000 TL und 1 Million liegt, 280.000 TL, 20 Prozent Steuer, bei 1 Million 280 Tausend TL und 2 Millionen TL Wenn es zwischen 780 Tausend TL liegt, müssen 25 Prozent Steuern gezahlt werden, wenn es über 2 Millionen 780 Tausend TL liegt, müssen 30 Prozent Steuern gezahlt werden.

 

MEHRWERTSTEUER

 

Verkauft das Unternehmen eine Immobilie, muss für diesen Verkauf eine Rechnung ausgestellt werden. Wenn der Eigentümer der Immobilie eine natürliche Person ist, wird beim Kauf keine Mehrwertsteuer gezahlt, da die mit dieser Immobilie verbundene Mehrwertsteuer auch beim ersten Kauf bezahlt wird.

 

Bei der Mehrwertsteuer wird der Zeitwert des Grundstücks berücksichtigt. Wenn es sich bei der Immobilienart um eine Wohnimmobilie handelt, wenn die Arie weniger als 100 TL beträgt und eine Fläche von weniger als 150 Quadratmetern hat oder wenn sie in das Stadtumgestaltungsprojekt einbezogen ist und ihre Nettofläche weniger als 150 Quadratmeter beträgt, 1 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt. Wenn der aktuelle Marktwert des Grundstücks zwischen Tausend TL und 2 Tausend TL liegt und seine Nettogröße weniger als 150 Quadratmeter beträgt, sind 8 Prozent Steuer zu zahlen. Wenn der aktuelle Marktwert des Grundstücks mehr als 2.000 TL beträgt oder seine Nettogröße mehr als 150 Quadratmeter beträgt, werden 18 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt.

 

Handelt es sich bei der Immobilienart um ein Gewerbeobjekt oder ein Grundstück und befindet sich die Immobilie im Eigentum des Unternehmens, sind 18 Prozent Steuer zu entrichten.

 

VERMEIDEN SIE DIE DOPPELBESTEUERUNG BEIM EIGENTUMSKAUF

 

Beim Kauf von Immobilien werden Anstrengungen unternommen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, damit Personen, die eine Immobilie kaufen werden, sowohl in ihrem Land als auch im Land des Kaufs keine Steuern zahlen. Es gibt viele Länder, die Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei haben.

 

Folgende Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei:

 

USA, Dänemark, Irland, Libanon, Serbien, Deutschland, Indonesien, Spanien, Luxemburg, Singapur, Albanien, Estland, Israel, Ungarn, Slowakei, Australien, Äthiopien, Schweden, Mazedonien, Slowenien, Österreich, Marokko, Schweiz, Malaysia, Sudan, Aserbaidschan, Philippinen, Italien, Malta, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Finnland, Japan, Mexiko, Saudi-Arabien, Bahrain, Frankreich, TRNC, Ägypten, Tadschikistan, Bangladesch, Gambia, Kanada, Mongolei, Thailand, Belgien, Südafrika, Montenegro, Moldawien, Tunesien, Weißrussland, Südkorea, Katar, Norwegen, Turkmenistan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Usbekistan, Ukraine, Brasilien, Kroatien, Kirgisistan, Pakistan, Oman, Bulgarien, Indien, Kosovo, Polen, Jordanien, Algerien, Niederlande, Kuwait , Portugal, Vietnam, Tschechische Republik, England, Lettland, Rumänien, Jemen, China, Iran, Litauen, Russland, Neuseeland, Griechenland.

 

MIT 2 CLİCKS SIND WIR BEREIT IHNEN ZU DIENEN

 

Als 2 Clicks, eines der führenden Unternehmen, das den Immobilienkaufprozess in der Türkei verwaltet, beantworten wir alle Fragen, die Ausländer zu Immobilien haben, die sie kaufen möchten, und beugen potenziellen Problemen vor. Sie können uns auch kontaktieren, um von den von uns angebotenen Dienstleistungen zu profitieren, und nach dem Treffen können Sie Antworten auf Ihre Fragen finden.

 

Türkmen Mahallesi, Saçıkara Sokak, B-Block NO. 21 B, Kuşadası-Aydın, Türkei. Sie können unser Unternehmen mit Sitz in der Türkei unter der Telefonnummer +90 (544) 443 46 24 erreichen und per WhatsApp schnell anrufen. Über [email protected] können Sie eine E-Mail an 2Clicks.io senden und sich ausführlich über unsere Arbeit informieren.

 

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