Der Kauf von Immobilien im Ausland wird von Ausländern aufgrund mangelnder Informationen und Kommunikationsproblemen als schwieriger Prozess angesehen. Obwohl einschüchternd, ist der Prozess des Immobilienkaufs in der Türkei recht einfach und sicher. Alle Schritte des Prozesses sind auf die Sicherung der Investition ausgerichtet. Die Details, die bei den zu befolgenden Schritten im Verkaufsprozess zu beachten sind, haben wir für Sie zusammengestellt.
Kaufprozess für Käufer
• Urkundentransaktionen werden von der türkischen Regierung durch das Grundbuchsystem geschützt.
Die Generaldirektion Grundbuch und Kataster ist die für die Übertragung von Eigentumsurkunden zuständige Institution. Alle erfassten Transaktionen sichern die Rechte des Verkäufers und des Käufers im Grundbuchsystem.
• Ausländische Käufer sind unter bestimmten Bedingungen von der Mehrwertsteuer befreit.
Die für türkische Staatsbürger obligatorische Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) wurde von der türkischen Regierung auf 18 % festgelegt. Teilweise werden auch 1 % und 8 % verlangt.
Ausländische Käufer sind in folgenden Fällen von der Mehrwertsteuer befreit.
- Wenn der Käufer nicht in der Türkei lebt,
- Wenn im Kaufprozess keine Finanzierung aus der Türkei eingeholt wird,
- Wenn der Käufer das Haus mindestens 1 Jahr lang nicht verkauft,
- Rückerstattungen gelten nur beim Kauf von Bauunternehmen. Wenn die Immobilie von einem unabhängigen Verkäufer gekauft wird, ist die Zahlung der Mehrwertsteuer obligatorisch.
• Die Eigentumsübertragungssteuer ist obligatorisch.
Die Eigentumsurkundegebühr wurde mit 4 % des Gesamtverkaufspreises festgelegt. Laut Gesetz werden 2 % der Verkaufsgebühr vom Käufer und 2 % vom Verkäufer eingezogen. In der anhaltenden Verkaufstradition in der Türkei wird erwartet, dass 4 % des Preises vom Käufer bezahlt werden. Aus diesem Grund sollte diese Problematik vor Abschluss des Kaufvertrages mit dem Verkäufer abgestimmt werden.
• Bewertungsbericht ist ein Muss.
Das Wertgutachten wird am Ende der durchgeführten Prüfungen zur Ermittlung des realen Wertes der Immobilie erstellt. Mit diesem von Sachverständigen erstellten Gutachten wird der Käufer vor betrügerischen Handlungen geschützt, wie z.B.
• Die DASK-Versicherung ist obligatorisch.
Mit der TCIP-Versicherung ist es obligatorisch, die Immobilie selbst und ihren Wert vor Schäden zu schützen, die durch Erdbeben, eine der größten Naturkatastrophen, auftreten können. TCIP-Versicherung, die einen wichtigen Schritt im Kaufprozess darstellt; Sie kann mit einer Versicherung für andere Schadensereignisse wie Diebstahl oder Feuer kombiniert werden. DASK-Versicherung; Es ist auch obligatorisch für Abonnements wie Strom, Wasser, Erdgas.
• Es ist möglich, Immobilien mit Wohnungsbaudarlehen von türkischen Banken zu erwerben.
Es ist möglich, Immobilien zu kaufen, indem man ein Hypothekendarlehen aus der Türkei erhält. Viele lokale Banken in der Türkei ermöglichen es Ausländern, Wohnungsbaudarlehen zu beantragen.
• Alle Zahlungen müssen zuerst erfolgen
Dank des sicheren Grundbuchsystems sind Ihre Investitionen durch öffentliche Institutionen unter der Garantie des Staates geschützt. Zur Wahrung der Interessen des Verkäufers erfolgen alle Zahlungen vor Eigentumsübergang.
Verkaufsprozess
• Der Verkaufsprozess ist Standard für Bürger aus aller Welt.
Das Verfahren ist ein Standardsystem für die Bürger jedes Landes. Jeder kann Immobilien kaufen, unabhängig von Religion, Sprache oder Rasse.
• Die Grunderwerbssteuer ist auch für Verkäufer obligatorisch.
Die gesetzlich festgelegte Grunderwerbsteuer beträgt 4 % des Verkaufspreises. 2 % des Verkaufspreises werden vom Käufer und 2 % vom Verkäufer verlangt. Nach dem traditionellen Verkaufskonzept in der Türkei wird erwartet, dass die gesamten 4% des Preises vom Käufer getragen werden. Um Verwirrung in dieser Frage zu vermeiden, sollte zwischen Käufer und Verkäufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrags festgelegt werden, wer die Zahlung leistet.
• Von Verkäufern wird erwartet, dass sie unter bestimmten Bedingungen Einkommensteuer zahlen.
Einkommenssteuer wird Verkäufern in Rechnung gestellt, die weniger als 5 Jahre Immobilien besessen haben. Wenn der Verkäufer die Immobilie länger als 5 Jahre besitzt, wird keine Einkommenssteuer erhoben.
Eigentum
• Ausländische Immobilieneigentümer können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Eigentum ist eines der Tore, um in der Türkei zu leben und die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Wenn Sie eine Immobilie innerhalb der türkischen Grenzen besitzen, können Sie mit Ihrer Eigentumsurkunde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
• Das Eigentum kann an andere Mitglieder derselben Familie vererbt werden.
Der rechtmäßige Eigentümer der betreffenden Immobilie behält alle Rechte an der Immobilie. Nach dieser Regelung, die auch für ausländische Käufer gilt, können andere Familienmitglieder durch Erbschaft zu den gesetzlichen Erben der betreffenden Immobilie werden.
• Ausländische Käufer können keine Immobilien aus Militärgebieten erwerben.
Ausländern ist der Erwerb von Immobilien aus Militärgebieten im Rahmen nationaler Sicherheitsmaßnahmen untersagt.
• Immobilien können als Einnahmequelle nach der Leasingmethode bewertet werden.
Die gekauften Immobilien können kurz- oder langfristig vermietet werden, wenn notwendige Verfahren durchgeführt werden. Unabhängig von der Art der Immobilie ist eine Vermietung möglich. Viele Eigentümer genießen eine Einkommensquelle aus den Immobilien, die sie kaufen.
• Es gibt eine Maßstabsbeschränkung für Immobilien, die innerhalb des Landes erworben werden sollen.
Ausländische Käufer können im ganzen Land keine Immobilien mit einer Größe von mehr als 30 Hektar und nicht mehr als 10 % der städtischen Siedlungen der betreffenden Region erwerben. Weitere Erwerbe von Grundstücken oder Grundstücken bedürfen der Zustimmung des Präsidenten oder einer ähnlich zuständigen Regierungsbehörde.
• Ausländische Immobilienbesitzer haben das Recht, die türkische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft ist für Ausländer möglich, die eine Immobilie in der Türkei besitzen und die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Es gibt einige Bedingungen für die Bewerbung. z.B;
- Die Immobilieninvestition muss mindestens 250.000 USD wert sein.
- Für die Immobilie gilt eine Verkaufssperre für 3 Jahre.
- Ausländer, die eine Immobilie in der Türkei besitzen und sich seit 5 Jahren ununterbrochen in der Türkei aufhalten, können ebenfalls die Staatsbürgerschaft beantragen. Die Mindestabnahmemenge von 250.000 USD gilt für diese Anwendungen nicht.
• Ausländische Eigentümer sind nicht einkommensteuerpflichtig, es sei denn, die Immobilie dient als Einkommensquelle.
Ausländische Eigentümer sind von der Zahlung der Einkommensteuer befreit, wenn sie mit der erworbenen Immobilie kein Einkommen erzielen.